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   KG, 25.03.2003 - 1 W 568/01   

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https://dejure.org/2003,5443
KG, 25.03.2003 - 1 W 568/01 (https://dejure.org/2003,5443)
KG, Entscheidung vom 25.03.2003 - 1 W 568/01 (https://dejure.org/2003,5443)
KG, Entscheidung vom 25. März 2003 - 1 W 568/01 (https://dejure.org/2003,5443)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des für die Abfassung eines Gutachtens erforderlichen Zeitaufwandes; Überprüfung der Erforderlichkeit des für die schriftliche Abfassung eines Gutachtens angegebenen Zeitaufwands; Bedeutung der Seitenzahl des Gutachtens für die Bestimmung der Erforderlichkeit ...

  • Judicialis

    ZSEG § 3 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZSEG § 3 Abs. 2 Satz 2
    Entschädigung eines Sachverständigen: Bestimmung des für die Abfassung eines Gutachtens erforderlichen Zeitaufwands anhand des Schierigkeitsgrades

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zeitaufwand für Gutachtenabfassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 05.12.1994 - 10 W 130/94
    Auszug aus KG, 25.03.2003 - 1 W 568/01
    Wie arbeitsintensiv die Erstattung eines Gutachtens war, muss sich keineswegs in der Seitenzahl niederschlagen (Senat, JurBüro 1984, 1066; vgl. auch OVG Saarland vom 27.10.1998, Az. 2 Y 5/98 in IURIS; OLG Düsseldorf vom 5.12.1994, Az. 10 W 130/94 in IURIS).

    Diese Komprimierung des dem Gutachter unterbreiteten Streitstoffes auf das Wesentliche stellt eine Leistung des Gutachters dar, deren notwendige gedankliche Vorarbeit zwar keinen Niederschlag bei der schriftlichen Fixierung des Gutachtens gefunden hat, die aber gleichwohl zu den nach § 3 Abs. 1 ZSEG entschädigungsfähigen Leistungen des Sachverständigen gehört (OLG Düsseldorf vom 5.12.1994, a. a. O.).

  • BGH, 04.06.1987 - X ZR 27/86

    Angemessenheit des Zeitaufwands eines Sachverständigen

    Auszug aus KG, 25.03.2003 - 1 W 568/01
    Entscheidend ist nicht die Zeit, die der Sachverständige tatsächlich für die Begutachtung aufgewandt hat, sondern der Zeitaufwand, den ein mit der Materie vertrauter Sachverständiger von durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung benötigt, um die Beweisfrage sachgemäß zu beantworten (vgl. Senat, JurBüro 1984, 1066/1067; BGH NJW-RR 1987, 1470 f.).
  • BGH, 06.10.1983 - III ZR 61/82

    Amtshaftungsansprüche wegen pflichtwidriger Handlungen von Richtern -

    Auszug aus KG, 25.03.2003 - 1 W 568/01
    Das Gericht darf und muss daher prüfen, ob der vom Sachverständigen mitgeteilte Zeitaufwand wirklich erforderlich war (BGH VersR 1984, 77 [79]).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2002 - 14 S 702/01

    Sachverständigenentschädigung - Stundensatz - Höchstsatz

    Auszug aus KG, 25.03.2003 - 1 W 568/01
    Es kann im vorliegenden Fall dahinstehen, ob die Höhe des Zuschlags den Einkommensverlust immer nur auf ein erträgliches, für den Sachverständigen annehmbares Maß reduziert werden muss und daher geringer ausfallen kann, wenn der Sachverständige nur zu einem geringen Teil als gerichtlicher Gutachter tätig ist (vgl. Senat, KG Report 1994, 82/83; anders VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7.10.2002 - 14 S 702/01 in IURIS).
  • OLG München, 27.09.1995 - 11 W 2160/95
    Auszug aus KG, 25.03.2003 - 1 W 568/01
    (Senat, Rpfleger 1981, 126; OLG München JurBüro 1996, 321).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.1995 - 3 Ws 293/95
    Auszug aus KG, 25.03.2003 - 1 W 568/01
    Anm. Lappe; OLG Düsseldorf, MDR 1995, 1267; Meyer/Höver/Bach, ZSEG, 22. Aufl., § 16 Rn.15).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.1995 - 10 WF 5/95
    Auszug aus KG, 25.03.2003 - 1 W 568/01
    Anlass für eine Prüfung und eine Korrektur der Stundenzahl besteht nur dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ganz eindeutig ungewöhnlich hoch erscheint (vgl. Senat, JurBüro 1984, 1066; ähnlich OLG Düsseldorf JurBüro 1996, 43; OLG Hamm MDR 1987, 419; OLG Köln OLGR 1999, 115, Meyer/Höver/ Bach, a.a.O., § 3, Rn. 22).
  • KG, 24.04.2001 - 1 W 2398/00
    Auszug aus KG, 25.03.2003 - 1 W 568/01
    Der Senat hält an seinem Hinweis in der Entscheidung vom 24.4.2001 - 1 W 2398/00 - nicht fest, wonach als Richtwert davon ausgegangen werden kann, dass bei einem Gutachten ohne besondere Schwierigkeiten etwa eine Zeitstunde zur Ausarbeitung von zwei Gutachtenseiten erforderlich ist.
  • KG, 28.04.2001 - 1 W 2398/00

    Bindung des Sachverständigen an einen unangemessen niedrigen Stundensatz in

    Auszug aus KG, 25.03.2003 - 1 W 568/01
    Der Senat hält an dem Hinweis in seiner Entscheidung vom 24.4.2001 (KG-Report 2002, 205) nicht fest, wonach als Richtwert davon ausgegangen werden kann, dass bei einem Gutachten ohne besondere Schwierigkeiten etwa eine Zeitstunde zur Ausarbeitung von zwei Gutachtenseiten erforderlich ist.
  • OLG Hamm, 23.12.1986 - 23 W 213/85
    Auszug aus KG, 25.03.2003 - 1 W 568/01
    Anlass für eine Prüfung und eine Korrektur der Stundenzahl besteht nur dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ganz eindeutig ungewöhnlich hoch erscheint (vgl. Senat, JurBüro 1984, 1066; ähnlich OLG Düsseldorf JurBüro 1996, 43; OLG Hamm MDR 1987, 419; OLG Köln OLGR 1999, 115, Meyer/Höver/ Bach, a.a.O., § 3, Rn. 22).
  • OVG Saarland, 27.10.1998 - 2 Y 5/98

    Erforderliche Zeit; Sachverständiger; Befähigung; Erfahrung; Auftragserledigung;

  • OLG Schleswig, 14.09.1984 - 1 Ws 574/84
  • LSG Bayern, 11.01.2021 - L 12 SF 113/19

    Kostenrecht: Verbot der reformatio in peius im Beschwerdeverfahren gegen die

    Der schriftlichen Fixierung der gutachterlichen Stellungnahme gehen nämlich gedankliche Vorarbeiten voraus, die in der Regel keinen Niederschlag in der Stellungnahme finden, gleichwohl aber zu den entschädigungsfähigen Leistungen des Sachverständigen gehören (LG Dortmund, Beschluss vom 08.12.2016 - 9 T 631/16, BeckRS 2016, 111807 unter Verweis auf OLG Rostock OLGR 2005, OLGR Jahr 2005 Seite 565; KG Berlin KGR 2005, 567; OLG Düsseldorf JurBüro 1995, JURBUERO Jahr 1995 Seite 488).
  • OLG Saarbrücken, 08.08.2022 - 4 W 12/22

    Auch die gedankliche Vorbereitung des Gutachtens ist zu vergüten!

    Der schriftlichen Fixierung der gutachterlichen Stellungnahme gehen nämlich gedanklich Vorarbeiten voraus, die in der Regel keinen Niederschlag in der Stellungnahme finden, gleichwohl aber zu den entschädigungsfähigen Leistungen des Sachverständigen gehören (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.07.2007 - 1 BvR 55/07; BGH, Beschl. v. 16.12.2003 - X ZR 206/98, GRUR 2004, 446 - 447, betreffend die eingehende Auseinandersetzung mit der wissenschaftlichen Lehre durch einen technischen Sachverständigen; BGH, Beschl. v. 07.11.2006 - X ZR 65/03, GRUR 2007, 264 m. w. N.; OLG Rostock, Beschl. v. 08.03.2005 - 7 W 22/05, OLGR Rostock 2005, 565 - 566; KG, Beschl. v. 25.03.2003 - 1 W 568/01, KGR Berlin 2005, 567 - 570; LG Dortmund, Beschl. v. 08.12.2016 - 9 T 631/16, DS 2017, 230 - 231 m. w. N.).

    Dies gilt namentlich bei der Klärung von physikalischen oder statistischen Fragen (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 13.11.2012 - 14 W 620/12; KG, Beschl. v. 25.03.2003 - 1 W 568/01, KGR Berlin 2005, 567 - 570).

  • LSG Bayern, 15.10.2020 - L 12 SF 263/19

    Kostenrecht: Vergütung eines Sachverständigen für ein Gutachten zur Feststellung

    Der schriftlichen Fixierung der gutachterlichen Stellungnahme gehen nämlich gedankliche Vorarbeiten voraus, die in der Regel keinen Niederschlag in der Stellungnahme finden, gleichwohl aber zu den entschädigungsfähigen Leistungen des Sachverständigen gehören (LG Dortmund, Beschluss vom 08.12.2016 - 9 T 631/16, BeckRS 2016, 111807 unter Verweis auf OLG Rostock OLGR 2005,OLGR Jahr 2005 Seite 565; KG Berlin KGR 2005, 567; OLG Düsseldorf JurBüro 1995, JURBUERO Jahr 1995 Seite 488).
  • LG Dortmund, 08.12.2016 - 9 T 631/16

    Zeitaufwand lässt sich nicht allein aus Seitenzahl des Gutachtens ableiten!

    Der schriftlichen Fixierung der gutachterlichen Stellungnahme gehen nämlich gedankliche Vorarbeiten voraus, die in der Regel keinen Niederschlag in der Stellungnahme finden, gleichwohl aber zu den entschädigungsfähigen Leistungen des Sachverständigen gehören ( OLG Rostock OLGR 2005, 565; KG Berlin KGR 2005, 567; OLG Düsseldorf JurBüro 1995, 488 ).
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